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Neuigkeit

Kabelfernsehen ohne Unterbrechung

Novelle im Telekommunikationsgesetz erfordert Vertragsänderung zu Ihren TV-Abrechnungen in bestimmten Gebieten

Der Bund hat das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Damit ist zwingend eine Änderung in der Abrechnung der TV-Versorgung im Bestand der Genossenschaft erforderlich. Unsere Wohnungsbestände verfügen alle über einen Multimedia-Anschluss, über den Sie bereits heute Kabel-Fernsehen empfangen und schnelles Internet nutzen können. Die Kosten für den Kabel-TV-Empfang wurden bisher in einigen Liegenschaften zentral über die Nebenkosten abgerechnet. Mit der Änderung des TKG ist dies zukünftig nicht mehr möglich. Die Bewohner in den betroffenen Liegenschaften der Genossenschaft müssen ab dem 01.07.2024 einen eigenen TV-Vertrag abschließen, wenn sie weiterhin über Kabel-TV sehen möchten.

WEN BETRIFFT ES NICHT?
Für die meisten Mieter der Genossenschaft ändert sich nichts. Das sind alle die, die bereits die von Ihnen gewünschten Verträge abgeschlossen haben. Alle Mieter der Liegenschaften, die nebenstehend NICHT erwähnt sind, sind von der beschriebenen Änderungen nicht betroffen.

WEN BETRIFFT ES?
Es betrifft nur die Mieter, welche die Kosten des Kabelanschlusses derzeit über die Mietnebenkosten bezahlen. Die betroffenen Liegenschaften erkennen Sie neben den Fotos Ihrer Ansprechpartner.

WAS ÄNDERT SICH FÜR SIE?
Die Kosten für den TV-Empfang sind ab dem 01.07.2024 nicht mehr Bestandteil Ihrer Nebenkosten. Die Kosten fallen damit zukünftig im Rahmen der
Betriebskostenabrechnung nicht mehr an. Vodafone hat für Sie entsprechende Vorteilskonditionen als Bewohner im Wohnungsbestand der WBG Erfurt sichergestellt. Wir würden uns freuen, wenn Sie Vodafone die Möglichkeit geben; Ihnen diese ganz individuell vorzustellen.

WIE EMPFANGEN SIE KABEL-FERNSEHEN AB DEM 01.07.2024?
Wenn Sie nach dem 01.07.2024 weiterhin Kabel-TV sehen möchten, benötigen Sie einen eigenen Vertrag mit einem entsprechenden TV-Anbieter. Um auch weiter und wie bisher
TV über den Kabel-Anschluss zu empfangen, hat die WBG Erfurt eine so genannte Versorgungsvereinbarung mit Vodafone geschlossen. So haben wir alle Voraussetzungen geschaffen, damit sich außer der direkten Abrechnung zwischen Ihnen und Vodafone nichts für Sie ändert: Keine neuen Kabel, keine neuen Geräte und alle unverschlüsselt ausgestrahlten TV-Sender auf dem gewohnten Senderplatz. Durch intensive Verhandlungen konnten wir die monatlichen Gebühren auf dem gleichen Preis halten. (8,50 €/Monat inkl. MwSt.). Grundsätzlich werden die autorisierten und hier vorgestellten Mitarbeiter von Vodafone in den betroffenen Liegenschaften jeden Mieter aufsuchen, um für alle Mieter sicherzustellen, dass diese auch nach der Umstellung Kabel-TV erhalten,
wenn Sie dies möchten. Der neue Vertragsabschluss kann darüber hinaus ab Mai 2024 unter den Kontaktmöglichkeiten erfolgen.

VODAFONE BERATER VOR ORT:
Sie können sich direkt vor Ort von einem Vodafone-Medienberater beraten lassen oder die Umstellung unter folgenden Kontaktmöglichkeiten ab Mai 2024 selbst vornehmen:
Internet: www.bewohnerplus.de/kabeltv
Telefon: 0800 6649109 (Mo bis Fr von 8 bis 20 Uhr)

 

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